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   OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00 (https://dejure.org/2000,15291)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2000 - 2 M 30/00 (https://dejure.org/2000,15291)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 2 M 30/00 (https://dejure.org/2000,15291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 B 65/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
    Ob nach den gegenwärtigen, insoweit allein maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen im Gebiet der Antragsgegnerin (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 8 N 2.93 -, NVwZ 1995, 710) noch von einem hinreichenden lockeren Bezug zwischen Stückzahl und Vergnügungsaufwand auszugehen ist, lässt sich in diesem Verfahren nicht abschließend klären.

    Demgegenüber ist das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 25.01.1995, a.a.O.) von einem durchschnittlichen monatlichen Kasseninhalt bei Geräten in Gaststätten von 1.100,00 DM ausgegangen.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.12.1999, a.a.O.) ist der lockere Bezug jedenfalls dann gegeben, wenn die Abweichungen der Einspielergebnisse der Geräte mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen nicht mehr als 25 v.H. betragen.

    Die Besteuerung mit 150, 00 DM pro Spielgerät bei einem durchschnittlichen Einspielergebnis in Höhe von weniger als 500, 00 DM ist keine zu vernachlässigende Größe (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 3.99 -, ZKF 2000, 203).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
    Nur solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen steht, ist eine Pauschalierung zulässig (BVerwG, Urteil vom 19.01.2000, - 11 C 8.99 -, ZKF 2000, 182).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers (hier des Satzungsgebers), im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag sowie auf die Steuergerechtigkeit die Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen (BVerwG, Urteil vom 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655 unter Bezugnahme auf BVerfGE 65, 325, 348).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers (hier des Satzungsgebers), im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag sowie auf die Steuergerechtigkeit die Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen (BVerwG, Urteil vom 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655 unter Bezugnahme auf BVerfGE 65, 325, 348).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1999 (11 CN 1.99, NVwZ 2000, 936) unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, der dem Steuergesetzgeber im Grundsatz zustehende Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl des Steuermaßstabes könne nur dann als überschritten angesehen werden, wenn der Normgeber sich für seine Entscheidung, als Steuermaßstab nach wie vor die Stückzahl der Geräte zu wählen, nicht länger auf eine wenigstens lockere Beziehung zwischen diesem Maßstab und den konkreten Einspielergebnissen berufen könne.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Da die Spielautomatensteuer beim Aufsteller erhoben wird, ist ein Bezug zwischen Stückzahlmaßstab und Vergnügungsaufwand der Spieler auch dann gegeben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die durchschnittlichen Einspielergebnisse pro Gerät bei den Aufstellern im Gebiet der Beklagten sich in einer annähernd vergleichbaren Größenordnung bewegen, so dass ein bestimmter Vergnügungsaufwand der Spieler, die die Geräte des jeweiligen Aufstellers nutzen, der Summe nach, bemessen nach der Zahl der Geräte, wenigstens wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschluss v. 23.10.2000 - 2 M 30/00 -, NordÖR 2000, 518).

    Die Feststellungslast hierzu trägt die Beklagte (vgl. Senatsbeschluss v. 23.10.2000 - 2 M 30/00 -, NordÖR 2000.518).

  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98

    Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"

    Sie benennt insoweit Beschlüsse des VG Schleswig vom 25. August 2000 - 4 B 65/00 - und vom 7. April 2003 - 4 A 191/99 - sowie die dazu in der zweiten Instanz ergangenen Beschlüsse des OVG Schleswig vom 23. Oktober 2000 - 2 M 30/00 - und vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 - (GemHH 2004, 114).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der tatsächlichen Grundlagen dafür, dass der für die Steuerbemessung verwandte Wahrscheinlichkeitsmaßstab noch eine genügend starke Indizwirkung entfaltet, um ohne Verstoß gegen das Prinzip der Steuergerechtigkeit selbst einem Wirklichkeitsmaßstab vorgezogen werden zu können, liegt bei der steuererhebenden Gemeinde (so zu Recht auch OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 2 M 30/00 - NordÖR 2000, 518, sowie Urteil vom 21. Januar 2004, a.a.O, GemHH 2004, S. 118).

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Ergibt der Vergleich zwischen den Aufstellern, dass sich die Einspielergebnisse in einer annähernd vergleichbaren Größenordnung bewegen, ist der lockere Bezug, bezogen auf die die Geräte des einzelnen Aufstellers benutzenden Spieler, auch dann gewahrt, wenn die Einspielergebnisse einzelner Geräte stark, d. h. weit mehr als 25 %, voneinander abweichen (vgl. dazu auch OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 2 M 30/00 -, NordÖR 2000, 518 [519]).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2001 - 13 LA 3425/01

    Besteuerung; Pauschale; pauschalierte Besteuerung; Pauschalierung;

    OVG vom 23. Oktober 2000 (2 M 30/00) ausdrücklich darauf abgestellt habe, dass das von der dortigen Antragstellerin vorgelegte Zahlenmaterial geeignet gewesen sei, ernstliche Zweifel an der fortbestehenden Zulässigkeit der Erhebung von Spielgerätesteuern für die Aufstellung von Spielgeräten in Gaststätten nach dem Stückzahlmaßstab zu wecken.
  • VG Arnsberg, 14.05.2007 - 5 K 273/06

    Antrag auf Rücknahme eines Vergnügungssteuerbescheids aufgrund unzulässiger

    vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 2 M 30/00 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland (NordÖR) 2000, 518.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 L 439/00

    Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab,

    Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung auch nicht in Widerspruch zu einem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.10.2000 (Az: 2 M 30/00); denn das OVG SH hat in seinem Beschluss ausdrücklich offen gelassen, "ob der Stückzahlmaßstab im Gebiet der Antragsgegnerin noch Anwendung finden kann" (S. 5).
  • VG Arnsberg, 07.02.2007 - 5 K 792/06

    Rechtmäßigkeit der Pauschbesteuerung von Geldspielautomaten; Anspruch auf

    vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 2 M 30/00 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland (NordÖR) 2000, 518.
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